Das neue Lieferkettengesetz – Grundsatzerklärung und Beschwerdestelle
Zum 01.01.2023 ist in Deutschland das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz gilt für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern – damit ist auch die WISAG Gruppe verpflichtet, diese Regularien umzusetzen.
Grundpfeiler aller unserer Bemühungen ist unsere Grundsatzerklärung, die hier vollständig und im Wortlaut zu lesen ist. Die Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren ist hier verfügbar und die Kontaktdaten unserer Beschwerdestelle finden Sie hier.